Gremien

Das ZKM ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Zu ihren Stiftungsorganen gehört der Stiftungsrat und das Kuratorium.

Der Stiftungsrat ist zuständig für die  Grundlinien der Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbauplanung der Stiftung, insbesondere die langfristige Planung der Zusammenarbeit mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen; die mittel- und langfristige Finanzplanung und die Festlegung des Wirtschafts- und Stellenplanes sowie die Zustimmung zu Vorhaben, die größere kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung haben oder gewinnen können

Dem Kuratorium gehören 12 Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens an. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes der Stiftung vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe für die Dauer von vier Jahren berufen. Das Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen wichtigen kulturellen und wissenschaftlichen Fragen, und wenn die Beratung von diesen Organen gewünscht wird. Darüber hinaus trägt es zur externen Qualitätskontrolle bei.