Nutzungsbedingungen

für den Upload Ihres Portrait-Fotos für Schlosslichtspiele 2016

Als Dankeschön für Ihre Spende für die »Schlosslichtspiele 2016« laden wir Sie ein, Ihr Portrait-Foto auf der Schlossfassade erscheinen zu lassen. Auf Ihrem individuellen Zertifikat finden Sie einen Code für den Upload Ihres Portrait-Fotos. Durch den Upload erklären Sie sich mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden:

  1. Präsentation der Bilder im Rahmen der Schlosslichtspiele

    Durch den Upload wird Ihr Portrait in die Portraitgalerie der Installation »BürgerInnen-Galerie« aufgenommen und während der Laufzeit der Karlsruher Schlosslichtspiele im Wechsel mit anderen Portraits auf die Fassade des Karlsruher Schlosses projiziert.
  2. Übertragung der Bilder in das Internet

    Weiterhin wird Ihr Portrait automatisch auf den Server des ZKM geladen und im Internet öffentlich zugänglich gemacht.
  3. Nutzung der Portraitgalerie

    Der Upload von Bildern mit rechtswidrigen Inhalten ist untersagt, insbesondere
    • Bilder mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sonst jugendgefährdenden Darstellungen;
    • Bilder mit beleidigenden, rassistischen oder diskriminierenden Inhalten oder unwahren Behauptungen;
    • Bilder mit politischen Botschaften;
    • Bilder mit werbenden Inhalten;
    • Bilder, die Rechte Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
    Alle erkennbar abgebildeten Personen müssen der Nutzung der Bilder im Umfang dieser Nutzungsrechtseinräumung zugestimmt haben.
  4. ​Rechte an den Bildern

    Mit Teilnahme an »BürgerInnen-Galerie« bestätigen Sie, dass Sie Inhaber sämtlicher Rechte an den von Ihnen auf »BürgerInnen-Galerie« veröffentlichten Portraits und Inhalten sind und mit deren Speicherung sowie Nutzung im Rahmen des Projektes »BürgerInnen-Galerie« einverstanden sind. Sie erklären sich bereit, die Nutzung des Portraits (und möglicher weiterer Inhalte) unter Wahrung des anwendbaren Datenschutz- und Urheberrechts dem ZKM sowie den Kooperationspartnern, bei welchen »BürgerInnen-Galerie« präsentiert wird, wie folgt zu erlauben:
    • zur Projektion auf die Karlsruher Schlossfassade;
    • zur Ausstellung bei den Kooperationspartnern und ggf. im ZKM;zur Archivierung in den Datenbanken des ZKM;
    • zur Werbung und Berichterstattung für die Ausstellung, für das Projekt »BürgerInnen-Galerie« und für das ZKM und die Kooperationspartner sowie für deren Museumspädagogik und Öffentlichkeitsarbeit;
    • zur öffentlichen Zugänglichmachung in elektronischen Netzen, insbesondere auf der vom ZKM betriebenen Website (inklusive eines möglichen Download im Rahmen der gesetzlich erlaubten Schranken) sowie über die Kanäle des ZKM in Social Media.
    Auf die Nennung als Urheber an den Portraits und Inhalten wird verzichtet.
  5. Kinder und Jugendliche

    Kinder und Jugendliche, die noch nicht geschäftsfähig sind, müssen vor Nutzung von »BürgerInnen-Galerie« das Einverständnis Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen.
  6. Haftung des ZKM und der Kooperationspartner

    Sie sind damit einverstanden, dass das ZKM sowie die Kooperationspartner für mögliche Schäden, die bei Ihnen im Rahmen des Projektes »BürgerInnen-Galerie« auftreten, soweit gesetzlich wirksam, von der Haftung befreit sind und insbesondere nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, abgesehen von Körper- und Gesundheitsschäden, haften.
    Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Inhalte trägt der Teilnehmer, von dem die Bilder bereitgestellt werden.
  7. Löschungsrecht

    Die Löschung von Bildern bleibt vorbehalten und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Auch die Fotogalerie als solche kann jederzeit in ihrem Erscheinungsbild verändert, inhaltlich modifiziert, eingeschränkt oder eingestellt werden.

Ihnen bleibt es unbenommen, wegen gewandelter Überzeugung (weil das Portrait Ihrer Überzeugung nicht mehr entspricht und Ihnen deshalb die Verwertung des Portraits nicht mehr zugemutet werden kann) das Nutzungsrecht gegenüber dem ZKM zurückzurufen. In diesem Fall müssen Sie das ZKM für die Aufwendungen, die mit der Ausübung des Rückrufrechts verbunden sind, angemessen entschädigen.