Erklärung zur Barrierefreiheit
Das ZKM | Karlsruhe ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zkm.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Dokumente sind nur teilweise barrierefrei verfügbar
HTML-Syntax-Analyse: Die Fehler sind behoben, Warnings sind noch vorhanden (vor allem leere Elemente wie Design-Elemente (animierter Play-Button im Header) oder Text-Abschnitte als Abstandshalter). Sie werden im Sommer 2023 durch ein Upgrade auf Drupal 10 behoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Untertitel nicht bei allen Videos vorhanden (> 3 000 Beiträge)
Tabellenheader sind nicht für alle Tabellen gesetzt (> 52 000 Seiten)
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Dokumente und PDFs vor 23.09.2018
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.04.2023 anhand einer Selbstprüfung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.04.2023 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
ZKM | Zentrum für Kunst und Medien
Lorenzstr. 19
76135 Karlsruhe
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das ZKM | Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das ZKM | Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.