EU-Förderprogramme
Im Rahmen der EU-Finanzierungsprogramme gewährt die EU-Kommission öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten finanzielle Hilfe für Projekte, die über nationale Interessen hinausgehen und mit der Politik der Europäischen Union verbunden sind.
Unterstützt werden Initiativen aus verschiedenen Bereichen, von Forschung, Bildung, Kultur, Regionalpolitik, Gesundheitsversorgung, Verbraucherschutz und Umwelt bis hin zur Informationsgesellschaft.
Die finanzielle Förderung der EU wird auf Grundlage eines Programms gewährt. Die jeweiligen Generaldirektionen und Kommissionsdienste, die die Unterstützungsprogramme überwachen, veröffentlichen ihre jährlichen Arbeitsprogramme jedes Jahr auf ihrer Webseite zusammen mit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie Informationen zu den Antragsverfahren. Je nach dem betreffenden Bereich sind für die Teilnahme verschiedene Anforderungen zu erfüllen.
Jedes EU-Förderprogramm hat seine eigenen Bedingungen, nach denen es vergeben wird, wie z.B. Ziele, Themen, Zeitpläne, verfügbares Budget, etc. Bei der Einreichung von Vorschlägen ist ein zielorientierter Projektvorschlag einzureichen, der alle relevanten Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt. Die Anträge werden unter Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes und der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien geprüft und bewertet. Die Entscheidung wird dann dem Antragsteller mitgeteilt.
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