Friedenssicherung durch Völkerstrafrecht
Krieg dem Krieg durch Recht
So, 25.05.2014 11:00 Uhr CEST
Zum Abschluss der Eurpäischen Kulturtage wird Christoph Flügge einen Vortrag zum Völkerstrafrecht halten. Im Anschluss findet eine Diskussion, moderiert von Dr. Harald Range, Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, statt. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, wird ebenfalls anwesend sein.
Auf der ganzen Welt brechen immer wieder bewaffnete Konflikte aus. In den seltensten Fällen greift die Völkergemeinschaft rechtzeitig ein, weil sich die möglichen Vermittler grundsätzlich uneins sind, wie zuletzt am Beispiel Syrien zu sehen war. Wenn schon diese Bürgerkriege nicht rechtzeitig verhindert werden können, so hat sich die Völkergemeinschaft doch immerhin darauf geeinigt, bestimmte Verhaltensweisen in derartigen Konflikten zu sanktionieren.
Die Grundlage des noch jungen Völkerstrafrechts sind die Haager Landkriegsordnung (1907) und die Genfer Konventionen (1949). Eingeführt wurde das Völkerstrafrecht mit dem Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs der Alliierten gegen die Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reichs in Nürnberg 1945/46, dem sogenannten Nürnberger Prozess. Während im darauffolgenden Kalten Krieg die Bereitschaft fehlte, das Völkerstrafrecht in der Praxis umzusetzen, reaktivierten die Vereinten Nationen mit dessen Ende ihr Friedenssicherungssystem.
Um die im Rahmen des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien und während des Völkermordes in Ruanda 1994 begangenen Verbrechen strafrechtlich aufzuarbeiten, wurden zwei Ad-Hoc-Strafgerichtshöfe gegründet: Der in Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha/Tansania. Damit wurde die völkergewohnheitsrechtliche Verankerung des Völkerstrafrechts bekräftigt.
Ein Meilenstein für das Völkerstrafrecht ist das sog. Römische Statut, das Ende Juni 2002 in Kraft trat. Damit wurde der nunmehr ständige Internationale Strafgerichtshof – der unabhängig von den Ad-Hoc-Strafgerichtshöfen besteht – in Den Haag begründet, materielle Straftatbestände definiert und eine Prozessordnung festgelegt. Strafbar sind danach Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Team
Christoph Flügge ist seit 2008 einer von 18 ständigen Richtern am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Darüberhinaus ist Christoph Flügge seit 2001 Richter des Internationalen Residualmechanismus, der seit Juli 2012 als Nachfolgeeinrichtung der beiden Ad-Hoc-Strafgerichtshöfe fungiert.
Derzeit ist Christoph Flügge Vorsitzender Richter im Verfahren gegen den ehemaligen serbischen General Ratko Mladic.
Ebenfalls anwesend sind Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, und Harald Range, Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Kooperationspartner
In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Karlsruhe und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Im Rahmen der 22. Europäischen Kulturtage (07.−25. Mai 2014)